Der Bürgermeisters der Stadt Villach, als Bezirksverwaltungsbehörde vom 19. Juli 2024, mit der Vorbeugungsmaßnahmen für besonders waldbrandgefährdete Gebiete hat folgendes festgelegt:



Der Bürgermeisters der Stadt Villach, als Bezirksverwaltungsbehörde vom 19. Juli 2024, mit der Vorbeugungsmaßnahmen für besonders waldbrandgefährdete Gebiete hat folgendes festgelegt:

