Fachbereich
GSF / Strahlenschutz
Gefährliche Stoffe · Stützpunkt Rangordnung I
Sachgebiet GSF
Seit 1989 im Dienst des Landes
Der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat im Jahre 1989 die BF Klagenfurt und die HFW Villach, weiters 1991 die Bezirke Kärntens mit Gefährliche-Stoffe-Fahrzeugen (GSF) ausgestattet.
Auftrag der Stützpunktfeuerwehren
Dabei wurden die Stützpunktfeuerwehren der Rangordnung I mit der Aufgabe betraut, diese Fahrzeuge zu betreuen, die entsprechende Ausbildung der Mitglieder sicherzustellen und den Einsatzdienst zu gewährleisten.
Weitere GSF-Standorte
Darüber hinaus sind Feuerwehren mit regionalen (aber auch überregionalen) Sonderaufgaben mit weiteren GSF ausgestattet – unter anderem in Spittal an der Drau, Hermagor, Obervellach und Velden.
Einsatzkonzept GSF
Das dreistufige Einsatzmodell
Um die Ausstattung eines GSF festlegen zu können, erscheint es wesentlich, vorerst das Anforderungsprofil für den Einsatz im Allgemeinen zu definieren. Im Hinblick auf ein (informell) anerkanntes dreistufiges Einsatzmodell müsste folgende Systematik zu tragen kommen.

Erste „Welle“
Sicherung und Erstmaßnahmen
Kräfte der ersten Welle sind aufgrund der zeitlichen Abfolge im Regelfall die örtlich zuständige Feuerwehr und Kräfte laut Alarmplan. Sie haben die Aufgabe, vor allem die Sicherungs- und Erstmaßnahmen – je nach verfügbarem Gerätestand – zu gewährleisten. Etwaige Menschenrettungsaktivitäten sind nach geltenden Ausbildungsrichtlinien einzuleiten. Technische Maßnahmen sind nach Verfügbarkeit der Gerätschaften und nach Einschätzung des Einsatzleiters durchzuführen. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die Kräfte der ersten Welle noch nicht über oft notwendige Spezialgeräte wie z. B. Vollschutz oder DEKO verfügen.

Zweite „Welle“
GSF und Spezialfahrzeuge
GSF und eventuell weitere Spezialfahrzeuge nach Alarmplan bzw. Situation; auch Strahlenschutzeinheiten können dazu zählen. Das GSF hat die Aufgabe, Maßnahmen zur Menschenrettung einzuleiten bzw. weiterzuführen (da Körperschutz vorhanden) und eine technische Stabilisierung der Situation sicherzustellen (vgl. K-FWG; Verhinderung des weiteren Schadstoffaustrittes). Dabei sind der Eigenschutz der Mannschaft und der erforderliche Rahmenschutz zu gewährleisten. Das GSF ist ein Spezialfahrzeug – dessen Gerätschaften können nur durch besonders geschultes Personal in den Einsatz gebracht werden.

Dritte „Welle“
Sondereinheiten
Die Kräfte der dritten „Welle“ sind Sondereinheiten mit längerer Mobilisierungs- bzw. Anfahrtszeit. Dazu zählen z. B. die DEKO-Einheit des KLFV, Spezialfirmen, Tankwägen zum Umpumpen oder über das TUIS angeforderte Feuerwehr- und Hilfseinheiten.
Aufgaben
Was das GSF leistet
Demnach können die Aufgaben eines GSF wie folgt zusammengefasst werden.
Aufgabenkatalog
- Unterstützung der Erstmaßnahmen der örtlichen Kräfte (ev. auch Umsetzung von Messungen)
- Einleitung bzw. Weiterführung aller erforderlichen Maßnahmen zur Menschenrettung, wenn notwendig unter Einsatz von Atem- und Körperschutz
- Umsetzung einfacher, meist improvisierter technischer Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Schadstoffausbreitung (Auffangen, Abdichten)
- Aufbau und Sicherstellung des Rahmenschutzes für die eingesetzte Mannschaft (z. B. Aufbau einer DEKO-Stelle, Fremdluftversorgung)
Der Grundauftrag
Im Allgemeinen hat das GSF den Auftrag, die vorliegende Situation zu stabilisieren und den Schaden auf ein vorgefundenes Maß zu begrenzen. Alle weiteren Maßnahmen sind nach erfolgter Entscheidungsfindung und Einbindung der notwendigen Entscheidungsträger zu treffen – zum Beispiel das Umpumpen.
